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Zahnzusatzversicherung

Gepflegte Zähne sind in unserer Gesellschaft heute das A und O. Ist man jedoch in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert, hat man immer ein ungutes Gefühl zum Zahnarzt, insbesondere dann wenn man von den Schmerzen im Mund her spürt, dass eventuell eine größere Zahnbehandlung, oder gar ein Zahnersatz ansteht. Die Diagnose des Zahnarztes wirkt dann noch weiter beunruhigend auf den Patienten, denn in diesen Fällen weiß man, dass man mit zum Teil hohen Zuzahlungen zu rechnen hat, denn seit Januar 2005 zahlt die Gesetzliche Krankenversicherung für Zahnbehandlungen und Zahnersatz nur noch Festzuschüsse. Einige Leistungen werden dabei überhaupt nicht mehr übernommen, weil diese sich nicht mehr im Leistungskatalog befinden. Für die so genannte Regelversorgung, also einen einfachen Zahnersatz mit billigem Material, bekommt ein Zahnarzt nach der Regelung mit Festzuschuss nur noch einen Fixbetrag, der etwas 50 bis 65 Prozent der Kosten abdeckt. Um den Eigenanteil, sprich die möglichen Zuzahlungen für eine Zahnbehandlung, oder einen Zahnersatz zu verringern, kann man jedoch schon rechtzeitig vorsorgen, und zwar in Form einer so genannten privaten Zahnzusatzversicherung. Je nach Tarif haben diese Zahnzusatzversicherungen unterschiedliche Leistungen. Versicherbar sind dabei Inlays, Brücken, Kronen, Prothesen, sowie Stiftzähne. Gleiches gilt, wenn man hochwertigeres Material in seinem Mund haben möchte. Insbesondere beim Zahnersatz, oder bei Zahnbehandlungen teurer ist insbesondere der Posten, der letztendlich das Zahntechniklabor kassiert. Durch den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung kann der für einen Zahnersatz oder eine Zahnbehandlung anfallende Eigenanteil auf 20 bis 10 Prozent sinken, denn eine Zahnzusatzversicherung übernimmt in der Regel zwischen 20 und 30 Prozent der Gesamtkosten für die Zahnbehandlung.

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